In Riedhausen, einem Ortsteil der Gemeinde Seehausen am Staffelsee, ist eine schätzungsweise 200 bis 300 Jahre alte Linde gefällt worden. Der markante Baum stand auf einem Privatgrundstück in der Matthäus-Rieger-Straße und prägte über Generationen hinweg das Ortsbild. Am Donnerstagvormittag rückte ein Fachunternehmen an und brachte die Linde zu Fall – sehr zum Bedauern vieler Anwohner.Rechtlich waren der Kommune die Hände gebunden. Weder die Gemeinde noch das zuständige Landratsamt konnten gegen die Fällung einschreiten, da der Baum nicht unter besonderem Schutz stand. Insbesondere war die Linde nicht als Naturdenkmal ausgewiesen. Eine gesonderte Baum-Satzung der Kommune fehlt. Damit fehlte die juristische Grundlage, um die Maßnahme zu untersagen.Erster Bürgermeister Markus Hörmann betonte, dass der aktuelle Fall nicht mit früheren Vorfällen vergleichbar sei: „In den letzten Jahren wurden in der Umgebung geschützte Bäume rechtswidrig entnommen. Hier ahndete die Gemeinde auch das Vergehen.“ Bei der nun gefällten Linde liege jedoch keine vergleichbare Situation vor, da sie keinen besonderen Schutzstatus besessen habe.Gleichzeitig zeigte sich Hörmann betroffen über den Verlust des ortsbildprägenden Baumes. „Wir bekommen derzeit viele Anfragen zu diesem Thema“, sagte er. Auch er finde es schade, wenn ein historischer Baum verschwinde. Doch ohne entsprechende Rechtsgrundlage gebe es keine Möglichkeit, die Fällung zu verhindern.Die Grundstückseigentümerin hatte sich im Vorfeld an die Gemeinde gewandt und gefordert, diese solle die Kosten für Schutzmaßnahmen, Unterhalt sowie regelmäßige Baumkontrollen übernehmen. Da sich die Linde jedoch auf Privatgrund befand, liegen diese Verpflichtungen rechtlich bei der Eigentümerin. Eine Kostenübernahme durch die Kommune ist nicht vorgesehen.Nach Angaben aus dem Rathaus waren der Eigentümerin die laufenden Unterhaltskosten zu hoch. Die erforderliche Freigabe zur Fällung wurde eingeholt. Aus naturschutzrechtlichen Gründen musste die Maßnahme zudem vor Beginn der Brutzeit erfolgen. Mit dem Start des Frühjahrs im März sind Baumfällungen in der Regel nicht mehr zulässig, um brütende Vögel zu schützen. Für eine Stellungnahme war die Eigentümerin nicht erreichbar.Die Linde stand nach Einschätzung von Anwohnern bereits lange vor der umliegenden Bebauung an ihrem Platz. Sie galt als ortsprägend und war trotz ihres hohen Alters augenscheinlich noch gut erhalten. Nachbarn versuchten im Vorfeld, sich für den Erhalt des Baumes einzusetzen. Doch letztlich blieb ihr Engagement ohne Erfolg: Der Baum wurde gefällt.
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